Tourismus boomt – auch in Deutschland: Mit 447,3 Millionen Übernachtungen plus 71,4 Millionen Übernachtungen in Ferienhäusern und -wohnungen, die nicht statistisch erfasst werden, wurde im Jahr 2016 der siebte Rekord in Folge aufgestellt.
Auch in der Krummhörn gibt es erhebliche Steigerungen. In den ca. 5700 Gäste-Betten der gesamten Krummhörn wurden 2015 +2,7% gegenüber 2014 und +7,6% gegenüber 2015 errechnet (629246 Übernachtungen im Jahr 2016). Die Gesamtsteigerung der vergangenen neun Jahre lässt sich erstmals mit den Zahlen seit 2008 errechnen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Gemeinde kurbeitrags- und meldescheinberechtigt.
In den Jahren 2008 2016 Steigerung
Übernachtungen 386457 692246 79,12%
Gästeankünfte 67817 117767 73,65%
Gesundes Wachstum? Trotzdem klagen alle. Die Gäste, weil der Urlaub immer teurer wird; die Kommunen, weil ihnen große Teile der Finanzmittel anderweitig weg brechen und die zahlungspflichtigen Bürger als Melkkuh der Nation.
Eine einfache Rechnung: Mehr Zahler bringen mehr Geld
Allerdings: So kurz denken die Verbände und ihre Institutionen nicht. Weitergehende Forderungen erhoben die Lobbyisten vom Deutschen Tourismusverband e.V. seit 2010: »Die Einführung einer Tourismusabgabe in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden, unabhängig von einer Prädikatisierung und der Anzahl der Übernachtungen, würde einer hohen Abgabengerechtigkeit dienen. Alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel könnten zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur herangezogen werden. Zwischen prädikatisierten und nicht-prädikatisierten Orten gäbe es abgabenrechtlich keine Unterschiede. Ferner wäre das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus miterfasst.« Gerade die letzten zwei Forderungen werden durch die mittlerweile erfolgten Änderungen in den Kommunalabgabegesetzen zu weiteren Einnahmequellen.
Und was ist was?
Prädikatisierung: In Deutschland erfolgt die Anerkennung als Kurort (auch „Prädikatisierung“) durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Bundesländern ist die staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort Voraussetzung für die Erhebung von Kurabgabe (Kurtaxe) und Fremdenverkehrsabgabe, das trifft für die Krummhörn seit 2008 zu.
Kurtaxe (Kurabgabe, Kurbeitrag, Ortstaxe): Öffentlich-rechtliche Abgabe besonderer Art. Rechtsgrundlage ist das bundeslandspezifische Kommunalabgabengesetz. Abgabepflichtig ist jeder Gast. Zweckgebundene Einnahme für das Bereithalten von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Veranstaltungen.
Fremdenverkehrsabgabe oder -beiträge: Die Erhebung erfolgt auf Grundlage von örtlichen Satzungen auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder. Im Gegensatz zur Kurtaxe belastet die Fremdenverkehrsabgabe nicht die (Kur-)Gäste, sondern die Unternehmen und Personen, die einen Vorteil am örtlichen Tourismus haben können.
Kommunalabgabengesetz (KAG): Die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder sind neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften (Kommunalabgaben).
Bettensteuer (Kulturförderabgabe, Tourismusförderabgabe, Übernachtungssteuer, Beherbergungsabgabe, City Tax): Eine Kommunalabgabe oder örtliche Aufwandsteuer, nach Art. 105 Abs, 2a des Grundgesetzes (GG), die für Übernachtungen erhoben wird und nicht zweckgebunden ist. Das Problem der Bettensteuer ist ihre Anfechtbarkeit. Zwischen 2005 und 2016 wurde sie immer häufiger eingeführt und gleichzeitig auch gerichtlich in mehr als 40 Fällen auch wieder aufgehoben.
Tourismusbeitrag: Das neue Zauberwort für Fremdenverkehrsabgabe mit inhaltlicher Erweiterung und neuen Auslegungsbestimmungen als zweckgebundene Einnahme
(s. o.: »nicht-prädikatisierte Orte«).
Gästebeitrag: Weiteres Zauberwort mit inhaltlicher Erweiterung und ebenfalls neuen Auslegungsbestimmungen als zweckgebundene Einnahme. Ersatz für Kurtaxe
(s. o.: »prädikatisierte Orte«).
Wie kommt man an mehr Geld?
Wie immer nutzt man die Milchkuh der Nation – uns Bürger. Dafür sind einige Verrenkungen nötig: Wie beschrieben ist die Abgabenerhebung in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer unterschiedlich definiert. Bisher galt in Niedersachsen das NKAG in der Fassung vom 17. September 2015 (Nds. GVBl. S. 186). Es gilt jetzt in einer neuen Fassung vom 20. 04. 2017. Mit den Zauberworten »Tourismusbeiträge« und »Gästebeiträge« und der Erweiterung des Geltungsbereiches werden mehr Zahlungspflichtige definiert. Waren bisher nur die staatlich anerkannten Kur-und Erholungsorte (111 in Niedersachsen, Stand 2/2017) zur Erhebung von Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgaben berechtigt, werden es zukünftig laut § 9 (§9,Tourismusbeiträge) auch alle Orte sein, in denen sich
»1. herausgehobene Sehenswürdigkeiten oder
2. besondere Sport- oder Freizeitangebote
befinden und die Gemeinde den Tourismus fördernde Einrichtungen selbst vorhält, selbst betreibt, mitbetreibt oder mitträgt (sonstige Tourismusgemeinden).« Gleiches gilt für die Erhebung von Gästebeiträgen (§10, Gästebeiträge): »Sonstige Tourismusgemeinden bestimmen durch Satzung die Gebiete, in denen sie einen Gästebeitrag erheben, nach ihren örtlichen Verhältnissen (Erhebungsgebiet).« So ist es einfach, mehr Geld aus den Taschen der Bürger in die Kassen der Kommunen umzuleiten. Daher rührt auch der sprunghafte Anstieg der Neufassungen der KAG in allen Bundesländern. Siehe auch hier.
Und was heisst das für den (Krummhörner) Bürger?
Die Gemeinde Krummhörn ist »prädikatisiert« und seit 2008 zur Erhebung von Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgaben berechtigt. Somit zahlen die Urlauber demnächst einen Gästebeitrag und alle Krummhörner – ausser Arbeitern und Angestellten – einen Tourismusbeitrag nach einem neuen komplizierten Berechnungsmodell (Beisoiel-Berechnung), und die Bettensteuer – wenn sie nicht abgeschafft wird. Was das für den Einzelnen bedeutet, wird sich zeigen, wenn die Ausführungssatzung (Satzung_vom_01_01_2017) vorliegt, worin die Höhe der Abgabesätze festgelegt wird.
Am 25. April 2017 war in der Ostfriesenzeitung zu lesen: »Beitragserhebung soll gerechter werden«. Danach sollen Gewerbetreibende, Gastronomen, Freiberufler u. a. oder Vermieter und Verpächter bei weniger Einnahmen auch weniger zahlen. Das ist vom Prinzip her in Ordnung, aber absolut kontraproduktiv für die Zielprojektierung von mehr Einnahmen. Absehbar ist, dass auch die boomenden Zahlen einbrechen, die Rekorde zukünftig nicht neu gebrochen werden. Die geänderten und neu geschaffenen Kommunalabgabengesetze verschärfen im Gegenteil die Konkurrenzsituation. Alle sollen und werden sich der neuen Einnahmequellen bedienen, somit wird die Torte zwar größer, die Stücke aber kleiner. Die größere Torte wird von allen Bürgern bezahlt und den Preis der Stücke definieren die Kommunen über die Höhe der anpassbaren Abgabesätze für die Tourismusabgabe.
Erstes Fazit: Gerechte Abzocke?
Somit ist der Gemeinderat wieder mal zu kurz gesprungen und hat am 6. April einstimmig eine höhere steuerliche Belastung des Bürgers beschlossen – es sei denn, er weiß, dass das neue Beitragsmodell weniger Aufkommen generiert als das bisherige – was wohl kaum wahrscheinlich ist. Wobei wir auch beim heiklen Thema Steuergeheimnis sind. Gefordert sind nämlich zukünftig zum Beispiel Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzsteuererklärung, Einnahmeüberschussrechnung oder ähnliches. Das sind alles Daten, die (fast) jeder anständige Bürger dem Finanzamt zwangsläufig offenbart, dort gehören sie auch hin und nirgendwo sonst – sollte man meinen. Wer es genau wissen will, schaue ins Bundesdatenschutzgesetz, § 15 und mache sich ein eigenes Bild. Wir empfehlen die neueste Fassung vom 10.03.2017. Ob der an alle Zahlungspflichtigen versandte Erfassungsbogen 2017 ausgefüllt wird oder nicht, dürfte nach unserer Meinung keine Rolle spielen. Der einzige Weg zur Vermeidung einer höheren finanziellen Belastung Krummhörner Bürger ist wohl nur über die Rücknahme des Ratsbeschlusses möglich. Da weiß man was man hat.
Zweites Fazit: Ungerechtigkeit bleibt
Wer sich als Krummhörner Bürger immer noch empört, dem sei ein weiterer Grund mitgeteilt: Der Anteil an Übernachtungen ausserhalb der Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr) beträgt 26,37% oder fast 166000 Übernachtungen (durchschnittlich knapp 10000 pro Dorf / Jahr). Diese zusätzlichen Zahlen haben wir nur auf Nachfrage von der Touristik GmbH erhalten. Was zu der Frage führt:
- Wie werden die Rest-Dörfer und ihre touristische Infrastruktur gefördert?
- Da Tourismusbeiträge auch in der Zone II generiert werden, sollten auch Zeichen von Investitionen für Tourismus in 17 Dörfern sichtbar sein oder öffentlich kommuniziert werden.
- Wäre es nicht sinnvoll, allen unmittelbar Beteiligten an Tourismusentwicklung einen Geschäftsbericht mit Daten und Fakten zur Verfügung zu stellen?
- Wie sieht nach dem kostenintensiven Entwurf zur Leitbildentwicklung für den Tourismus in der Krummhörn im Jahr 2016 die weitere Planung aus? Ein öffentlich kommunizierter Entwicklungsplan würde – zumindest die unmittelbar Betroffenen – zur Mitarbeit und Anteilnahme anregen.
Zu guter letzt ein Zitat aus dem Entwurf der Dokumentation des Leitbildprozesses für die Destination Krummhörn-Greetsiel:
»Allein das Vorhandensein eines Leitbildes ist für eine positive Veränderung jedoch nicht ausreichend.«