Tourismusbeitrag 1. Infoveranstaltung: Im Wind gestanden und Sturm geerntet?

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Am 16.05.17 hat die Gemeinde Krummhörn die erste Infoveranstaltung zur Neuordnung der Fremdenverkehrsabgabe – zukünftig Tourismusbeitrag genannt – abgehalten. Unsere Einschätzung: Jetzt gibt es noch mehr Fragen als Antworten gegeben wurden.

Die knapp 100 Stühle waren schon lange vor Beginn besetzt, und fleissige Hände versuchten durch das Aufstellen von weiteren Sitzgelegenheiten den vielen Interessierten einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, was leider nicht gelang. Die Leute standen bis in den Flur. Bürgermeister Frank Baumann kündigte schon in seiner Begrüssung eine weitere Veranstaltung zum gleichen Thema am 15. Juni im Haus der Begegnung (Greetsiel) an, und wenn es dann noch weiteren Bedarf gäbe, würde man auch noch einen dritten Abend dran hängen.

Alles gar nicht so einfach!

Herr Plaumann von der Beratungsfirma „Kommuna Treuhand“ versuchte, die Tiefen und Untiefen des anscheinend schwierigen Themas zu erläutern und versuchte es unter anderem mit der Formulierung, dass es in den rechtlichen Grundlagen (gemeint ist hier das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz, kurz NKAG) einige »redaktionelle Änderungen« gegeben habe und dass die darauf beruhende Satzung der Gemeinde zum Fremdenverkehrsbeitrag – Pardon, zukünftig heisst es ja Tourismusbeitrag – auch rechtssicher sein müsse. Bisher sei es so gewesen, dass eine Kalkulation durch Berechnung von Einheiten (Stühle, Betten, Arbeitskräfte etc.) stattgefunden habe und das sei doch wirklich ungerecht. Das neue Modell biete wesentlich genauere Möglichkeiten für eine höhere Beitragsgerechtigkeit. Die präsentierten Zahlen des zu Grunde gelegten Aufkommens, welches durch den Fremdenverkehrsbeitrag abgedeckt werden soll, schwanken laut Angabe zwischen 200.000 und 300.000 Euro.

Selbst bei näherer Betrachtung gibt es keinen Durchblick

Die »Leistungsträger«, sprich: Die-zur-Kasse-Gebetenen hielten es schon längst nicht mehr aus und platzten mit Anmerkungen und Zwischenfragen in den Vortrag: Wenn das bisherige Modell funktioniert habe, warum soll ein beträchtlich höherer Aufwand für das neue Modell gerechtfertigt sein? Die versteckte Antwort findet sich in der Aussage: »Die Umsatzmöglichkeit ist entscheidend, nicht die tatsächliche Höhe«. Die Möglichkeit, einen bestimmten Umsatz zu machen, leitet sich ab aus den Durchschnittsätzen verschiedenster Branchen, die vom Bundesfinanzministerium alljährlich herausgegeben werden. Herr Plaumann versuchte die neue Ungerechtigkeit mit dem GEZ-Beitrag zu rechtfertigen. »Mit diesem Beitrag habe ich die Möglichkeit, fern zu sehen, auch wenn ich es nicht tue«. Oder anders: Ein »Umsatz-Euro ist ein Umsatz-Euro«, daran gäbe es nichts zu rütteln. Ob jemand für die Erzielung des Umsatz-Euros fünf Euro investiert hat oder einen, spielt nach dieser Art von Rechtsauffassung keine Rolle. Ein treffendes Beispiel für ein neues Kapitel moderner Wegelagerei.

Wie es ist und werden könnte

Das ist eine, laut rechtlicher Vorschriften, die Sicherstellung von mehr Einkünften zur Tourismusförderung. Die zaghafte Fragestellung eines Anwesenden, wenn er danach fragt, ob eine arme Frau mit 500 Euro Monatsrente, die jetzt ab und an zwei Betten vermietet und so ihre karge Rente aufbessert, auch einen Tourismusbeitrag zahlen muss? Ja, das muss sie! Auch nach der bisherigen Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Krummhörn kann eine Nichtzahlung (Ordnungswidrigkeit) mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch wenn seitens des Podiums betont wurde, dass man bereit sei, sich jeden Fall gegebenenfalls genauestens anzusehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Was im geschilderten Fall der alten Frau sicherlich zu ihren Gunsten ausgehen würde. Trifft das auch zu für jemanden, der gestern einige 100.000 Euro investiert hat und dem dann morgen »Umsatz-Euros« nachgewiesen werden, obwohl er seinen Einsatz noch an die Bank zurück zahlt?

Mit dem Drücken dieser Taste werden die Fragen auch nicht weniger

Eine Antwort sei dennoch geben: Was wir hier schildern, ist nur ein Bruchteil der Fragen, die ihre Berechtigung haben und eine Antwort verdienen. Eine ehrliche Antwort wäre gewesen: Die bisherige Bettensteuer oder Fremdenverkehrsabgabe war nicht rechtssicher. (Wo sie eingeführt wurde, haben die Gerichte sie in der Mehrzahl der Fälle wieder kassiert.) Wenn wir zukünftig einen Gästebeitrag erheben, zielen wir auf die Möglichkeit, auch von Tagesgästen einen Anteil zum Deckungsbeitrag zu erheben, die uns bisher durch die Lappen gegangen sind. Damit hätten wir  (theoretisch) die Möglichkeit, den finanziellen Anteil der Krummhörner Bürger zu senken. Allerdings belasten wir damit weitaus mehr  (andere) Bürger / Gäste als bisher. Das kommt sicherlich nicht so gut an, wenn die Tagesgäste des Touristenbusses aus NRW zukünftig auch noch einen Gästebeitrag zahlen sollen. Auf Dauer wird man sich sicherlich nicht diese Chance entgehen lassen – Moderne Wegelagerei!

Mehrfach gab es Kritik an der mangelnden Vorbereitung dieser Veranstaltung: Die Ankündigung in der Presse habe erst einen Tag zuvor stattgefunden, selbst die Touristik GmbH kündigte in ihrem newsletter für Vermieter und Eigentümer erst am Mittag des vorhergehenden Tages die Veranstaltung an, der Rat war schon 10 Tage zuvor informiert. Und Herr Plaumann hätte bei den vielen Fragen besser »Butter bei die Fische« packen sollen. Allen Beteiligten lag natürlich auch die Frage nach der rechtlichen Seite des Verfahrens auf der Seele. Festzustellen bleibt: Die bis dato gültige Satzung der Gemeinde vom 10.12.2015 trifft keine Aussage zum Tourismusbeitrag. Sie sieht auch keinen Maßstab vor, der weder Gewinn noch Umsatz als Berechnungsgrundlage vorsieht. Von daher muss die Erhebung und Abfrage der entsprechenden Daten erst dann stattfinden, wenn eine entsprechende Satzung vorliegt.

Wir vom Krummhörner Kurier | Krummhörn Magazin werden uns die Mühe machen, Licht ins Dunkel zu tragen.