Wie berechne ich meinen Tourismusbeitrag?

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Wem bisher noch nicht der Kopf raucht und immer noch Interesse hat, die Debatte um die Einführung eines Tourismusbeitrags und seine Hintergründe weiter zu verfolgen, kann sich mit Nachfolgendem beschäftigen: Wir haben uns entschlossen, die Beweggründe und die Folgen ein wenig näher zu beleuchten. Ganz nebenbei können Sie sich ausrechnen, was Sie das voraussichtlich kostet.
Der Tourismus boomt, in Deutschland und auch in der Krummhörn. Da gilt es, etwas zu verdienen, aber auch zu finanzieren. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern in Form von Abgaben sind heute reine Geldleistungen geworden. Nicht nur mit der Mehrwertsteuer, dem Solidaritätsbeitrag oder der Besteuerung von Renten wird Geld des Bürgers in die staatlichen Kassen gespült. Auch mit so sonderbaren Erfindungen wie der Sektsteuer lässt sich eine Kriegskasse füllen. Weil das noch nicht reicht, gibt es neben den Bundesgesetzen auch noch die Kommunalabgabengesetze der Länder  als wichtigste Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften. Die hierin festgelegten Gebühren. z.B. für den neuen Pass oder Abgaben in Gestalt der Kurtaxe kennen wir alle. Diese Rechtsgrundlagen müssen den Bedürfnissen und Anforderungen immer neu angepasst werden.

Berechnungsmethode kompliziert – auch gerechter?

So weit die Theorie, jetzt die Praxis

1. Es gibt eine geänderte gesetzliche Grundlage: Bisher galt in Niedersachsen das (Niedersächsische Kommunalabgabengesetz) NKAG in der Fassung vom 17. September 2015 (Nds. GVBl. S. 186). Es gilt jetzt in einer neuen Fassung vom 20.04.2017.
2. Diese Neufassung entspricht weitestgehend den Forderungen der Tourismuswirtschaft: »Die Einführung einer Tourismusabgabe in allen Bundesländern und für alle Städte und Gemeinden, unabhängig von einer Prädikatisierung und der Anzahl der Übernachtungen, würde einer hohen Abgabengerechtigkeit dienen. Alle Leistungsträger und Profiteure sowohl der 1. als auch der 2. Umsatzstufe sowie der Einzelhandel könnten zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur herangezogen werden. Zwischen prädikatisierten und nicht-prädikatisierten Orten gäbe es abgabenrechtlich keine Unterschiede. Ferner wäre das für den Tourismus so bedeutsame Segment des Tagestourismus miterfasst.« (Forderungen Deutscher Tourismusverband e.V., DTV)
3. In der Neufassung des NKAG wird genau diesen Forderungen mit neuen Berechnungsmodellen / -möglichkeiten entsprochen (siehe Beispiel-Abbildung).
4. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Nettojahresumsatz in € x Gewinnsatz (%) x Vorteilssatz (%) x Abgabesatz (%) ergibt Tourismusabgabe pro Jahr in €. Die Begriffe haben folgende Bedeutung:
– Die Gewinnsatzermittlung für die unterschiedlichen Branchen erfolgt alljährlich durch das Bundesfinanzministerium.
– Der Vorteilssatz soll den tourismusbedingten Umsatzvorteil der Zahlungspflichtigen beschreiben.
– Der Abgabe- oder Beitragssatz ergibt sich aus dem Verhältnis des umlagefähigen Aufwandes zur Summe der Messbeträge aller abgabepflichtigen Unternehmen. (Er beträgt in der bisherigen Beitragssatzung der Gemeinde Krummhörn 1,5816 v. H.)
5. Um in den Genuss dieser Art von Beitragserhebung zu kommen, müssen die Kommunen ihre Beitragssatzungen entsprechend anpassen. Sie dienen zur Erhebung von Beiträgen zu besonderen Zwecken, hier zur Erhebung des Tourismusbeitrags, bisher Fremdenverkehrsbeitrag (enthält die Zahlpflicht für alle Leistungsträger, sprich: Selbständige). Daneben gibt es auch noch eine Kurbeitragssatzung, zukünftig Gästebeitragssatzung (enthält die Zahlpflicht für Gäste).

Was ich habe, gehört mir längst noch nicht

Da ein jeder Steuerpflichtiger durch den Steuerbescheid des entsprechenden Jahres weiß, wie hoch sein Nettojahresumsatz ist, kann er sich jetzt mit der hier vorgestellten Methode seine jährliche Tourismusabgabe in etwa selbst ausrechnen. Vorauszuschicken ist, dass die noch festzulegenden Gewinn- und Vorteilssätze und auch der Abgabesatz in der zukünftigen Beitragssatzung der Kommune Krummhörn anders definiert sein können. Nach Aussage von Herrn Plaumann auf der ersten Infoveranstaltung in der Krummhörn bieten die Berechnungen der Stadt Norden zumindest eine Orientierung für die gemeindeeigene Satzung.

So berechnen Sie Ihren zukünftigen Beitrag

1. Download unseres Beitragsrechners (Excel-Datei, lässt sich auch mit OpenOffice oder Numbers öffnen).
2. Download oder Einsichtnahme der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Norden. In ihrem Anhang findet sich in Anlage 1 die Bewertung von verschiedenen Branchen mit definierten Gewinn- und Vorteilssätzen. In der Anlage 2 finden Sie eine Karte, in der zwei Zonen definiert sind; die Zoneneinteilung legt unterschiedliche Vorteilssätze fest – ähnlich wird in der Krummhörn verfahren. Achten Sie also bitte auf die Zoneneinteilung, wenn Sie die Zahlen übernehmen. Sie können gern auch andere zu Rate ziehen, z.B. Scharbeutz (Im Netz zu finden).
3. Sie tragen die für Sie passenden Werte Ihrer Branche in die Tabelle ein und – voila – das Rätsel ist gelöst.

Wie Sie danach die Frage nach mehr oder weniger Gerechtigkeit für sich beantwortet haben, können wir dann auf der zweiten Infoveranstaltung zur »Neuregelung des Fremdenverkehrsbeitrages« am Donnerstag, den 15.06.2017 um 19:30 Uhr im Haus der Begegnung in Greetsiel diskutieren.

Der Begriff »Gerechtigkeit« wird von denen definiert, die das Recht auf ihrer Seite haben.

Recht und Gerechtigkeit – zwei ungleiche Schuhe